APEL: BRAUCHE EINE*N RECHTSANWALT*IN
Wie in meinem vorherigen Artikel beschrieben, hat der Generalstaatsanwalt München meine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft II (vom 20.02.2020/ siehe HIER) ABGELEHNT. Somit bleibt die EINSTELLUNG (siehe HIER) meiner Strafanzeige gegen „Bemühungen mich in Menschenhandel, Kinderhandel und Kindesmissbrauch zu erzwingen“ (vom 20.09.2019) zunächst bestehen. Als weitere Schritte muss ich…