APEL: BRAUCHE EINE*N RECHTSANWALT*IN

Wie in meinem vorherigen Artikel beschrieben, hat der Generalstaatsanwalt München meine Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft II (vom 20.02.2020/ siehe HIER) ABGELEHNT.

Somit bleibt die EINSTELLUNG (siehe HIER) meiner Strafanzeige gegen „Bemühungen mich in Menschenhandel, Kinderhandel und Kindesmissbrauch zu erzwingen“ (vom 20.09.2019) zunächst  bestehen.

Als weitere Schritte muss ich Ermittlungs- und Klageerzwingungsverfahren einleiten.

Hierfür brauche ich jedoch die Unterstützung eines Rechtsanwalts/tin!! 

Alle meine Versuche einen RA/RA*tin für meinen Fall für mich zu gewinnen sind bis jetzt gescheitert. 

APEL: HIERMIT VERBUNDEN MEIN APEL an die Öffentlichkeit: 

ICH BRAUCHE DRINGEN EINEN/EINE RECHTSANWALT*IN, DIE MICH bei weiteren Schritten — die ich, laut aktuell gültigen Gesetzten der StPO, nicht mehr allein verfolgen kann — begleitet. 

Innerhalb von 4 Wochen, bis spätesten 26.04.2020, müsste man ein Ermittlungserzwingungsverfahren einleiten! 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert