Strafanzeige in Deutschland— Ablehnung General STA

Ich habe einen Bescheid vom Generalstaatsanwalt München (der auf F. 26.03.2020 datiert ist) am 30.03.2020 erhalten, mit dem mir mitgeteilt wird, dass meine Beschwerden:

  •  Gegen (vom 17.01.2020) der „versehentlich“ versendeten Verfügung vom 28.11.2019 (Siehe HIER) SOWIE 
  • Gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft II (vom 20.02.2020) (Siehe HIER)

NICHT/KEINE Folge geleistet wird, spricht; die EINSTELLUNG meiner Strafanzeige gegen „Bemühungen mich in Menschenhandel, Kinderhandel und Kindesmissbrauch zu erzwingen“ (vom 20.09.2019) bleibt zunächst bestehen.

Als weitere Schritte muss ich Ermittlungs- und Klageerzwingungsverfahren einleiten.

Hierfür brauche ich jedoch die Unterstützung eines*r Rechtsanwalts/tin!! 

Alle Rechtsanwälte, die ich bis jetzt kontaktiert habe, haben sich geweigert, mich zu unterstützen. 

Was NUN??!! (Siehe mein APEL HIER) 

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