Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwaltschaft München II

Wie HIER erklärt, wurde ein weiterer versucht unternommen meine ZWEI Strafanzeigen — wegen „Versuche mich in Kinderhandel zu erzwingen (durch Drohung, Erpressung, Nötigung usw)“ und „Vereitelung mehrere Strafanzeigen (seitens der Polizei in Weilheim und Penzberg)“ —, unter mehrer Verstößen gegen aktuelle Gesetzte der StrafGesetzOrdnung, seitens der Staatsanwaltschaft München II zu verhindern/vereitel. 

Gestern (10-02-2020) habe ich (online) und heute per Postweg auch gegen diese Entscheidung eine Rechtsaufsichtsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt in München erhoben. 

Bis heute habe ich noch keine Rückmeldung auf meine ERSTE Rechtsaufsichtsbeschwerde vom Generalstaatsanwaltschaft München erhalten. 

Über alle Geschehnisse werde ich HIER im Blog, wie gewöhnlich, berichten.

Aktuell bin ich noch mit der Übersetzung des Manuskripts, für die Strafanzeige beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag, weiterhin, beschäftig. 

Ich würde auf Grund eines Unfalls — der zum Glück, relativ erträglich verlaufen ist — etwas mit meiner Arbeit zurückgeworfen. (Am Dienstag (04.02.2020) wurde unsere Hündin beim Ausführen angegriffen. Da sie angeleint war und ich die Leine hielt, wurde ich in der Rangelei auf dem Boden geworfen. Dabei habe ich mir „nur“ Prellungen/Blutergüsse in der linken Hüfte und die angrenzende Muskulatur zugezogen. Ein Mal von den starken Schmerzen abgesehen, bin ich „mit einem blauen Auge“ davon gekommen.) 

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