Vor zwei Tagen erhielt ich die III-te Ablehnung meiner meine Strafanzeige vom 20.09.2019; dieses Mal — nach meiner Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Ablehnung — von der Staatsanwaltschaft-II in München— mit der Begründung, dass „für die strafrechtliche Verfolgung der angezeigten Straftaten KEINE tatsächlichen Anhaltspunkte vorliegen würden“.
Insbesondere BEMERKENSWERT in dem Anschreiben, dass — ein Mal abgesehen von weiteren Rechtswidrigkeiten, — wie z.B. als die Staatsanwältin die Strafanzeige als „gegen UNBEKANNT“ bezeichnet, OBWOHL ich die Strafanzeige GEGEN ganze LISTE von VERDÄCHTIGEN PERSONEN, ORGANISATIONEN und UNTERNEHMEN erstattet habe— wie HIER KLAR ZU ERKENNEN IST.
Bereits zum ZWEITEN MAL weigert sich Staatsanwaltschaft die Namen der VERDÄCHTIGEN PERSONEN, ORGANISATIONEN und UNTERNEHMEN zu akzeptieren!!
Hier noch ein mal, die Erste Ablehnung vom 28.11.2019:
WIESO???
WAS HABEN SIE — auch von der weiten ÖFFENTLICHKEIT — ZU VERBERGEN???
Ferner, genauso auffällige Mitteilung in diesem Anschreiben, ist die Kennzeichnung, die bei der Grußformel vermerkt ist: „BANK“ und „WITZ“ ?!?!
Offensichtlich ist dieser Fall für irgendjemanden EIN WITZ (oder WITZIG). Ich betrachte jedoch diese Angelegenheit als fundamental wichtig— und handle dementsprechend mit äußerster Ernsthaftigkeit.
Das ist bereits, dass zweite Anschreiben mit fast gleichen Inhalt — und gleichen Gesetzwidrigkeiten, und Verstößen — wie die, die ich am 16.01.2020 bereits beim Generalstaatsanwalt durch „Dienstaufsichtsbeschwerde“ moniert habe.
Ich werde, dementsprechend, weitere Schritte einleiten — und, wie gewöhnlich, hier im Blog darüber berichten.
Aktuell bin ich dabei das Manuskript für die Strafanzeige im Internationalen Gerichtshof in Den Haag in die englische Sprache zu übersetzen. Es wird voraussichtlich in einer Woche fertig.
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