Strafanzeige beim ISGH in Den Haag (Update 01-2020)

Meine Strafanzeige beim ISGH in den Haag wurde am 13.12.2019 mit folgenden zwei Hinweisen beantwortet:

  1. Ich soll alle Dokumente in einer der Dienstprachen des ISGHs vorlegen und
  1. … ich soll mein Vorhaben erneut gründlich überlegen, da der ISGH sehr eingeschränkte Wirkung-Befugnisse hat!! 

Ich muss zugeben; ich war für einen Moment etwas sprachlos — aber nicht sonderlich überrascht. 

Zum Hinweis-1

Ich habe teilweise Verständnis  (sie könnte z.B. de eingereichten Unterlagen  übersetzen lassen) dafür, dass der ISGH nicht in Sprachen aller 123 Vertrags-Länder arbeiten kann. 

Ich kann aber nicht verstehen, wie & wieso sie einerseits:

(1) als Dienstsprache auf Sprachen der Länder verwendet, die den ISGH NICHT ratifiziert haben z.B. Russisch & Chinesisch jedoch:

(2) nicht die Deutsche Sprache als Dienstsprache akzeptieret, obwohl diese Sprache:

  • in mindestens 3 Länder gesprochen wird, die den ISGH anerkannt und den Röm Status RATIFIZIERT haben?! UND 
  • von 130 Mil. Menschen weltweit als Mutter und/oder Zweitsprache gesprochen wird.

Was bringen/wozu dienen Russisch & Chinesisch als Dienstsprachen, wenn die Gesetzte des ISGH in den Ländern, wo diese Sprachen gesprochen werden nicht anerkannt sind/keine Wirkung haben?

Wieso ist die deutsche Sprache NICHT als Dienstsprache bei einem Internationalen Gerichtshof, wenn sie von 130 Mil. Menschen weltweit als Mutter und/oder Zweitsprache, in 42 Ländern von 7,5 Mil. Minderheiten gesprochen wird und in 7 Ländern Amtssprache ist!? (Quelle: https://www.deutschland.de/de/topic/kultur/deutsche-sprache-ueberraschende-zahlen-und-fakten)

Zum Hinweis-2

Wieso existiert ein „Internationaler Gerichtshof“, wenn er „sehr eingeschränkte Wirkungsbefugnisse“ hat?

Wieso Ist der ISGH vom Vereinten Nationen angekoppelt? 

Was für einen Sinn hat ein Internationaler Gerichtshof, wenn er von 4 größten und mächtigsten Länder der Welt (USA, Russland, China, Indien) NICHT anerkennen bzw. sie in ihren Ländern NICHT ratifizieren?!

(Ich werde direkt beim ISGH nach Antworten auf diesen Fragen suchen.)

Obwohl allein diese 2 Punkte, die Sinnhaftigkeit, die Seriosität und die Effizienz des ISGH in Frage stellen, werde ich mein Anliegen dort weiter verfolgen, weil AKTUELL ohnehin keine andere Möglichkeit*en vorhanden sind, als juristische Person übelste Straftaten auf internationalen Ebene anzuzeigen.

Sollte mein Vorhaben Scheiterns, kann ich zumindest die (Un)Fähigkeit und Sinnlo(sigkeit) des ISGH — und/oder die (Un)Fähigkeiten der weltweit anerkannten und teilweise hochgeschätzten Schwerstverbrecher — unter Beweis stellen. 

Alles Weitere wird sich dementsprechend ergeben/entwickeln.

Die nächsten Schritte:

  1. Die Übersetzung aller Unterlagen in die englische Sprache. (Ich werde zuerst die Dokumente selber erstellen, soweit meine Sprachkenntnisse ausreichen und sie dann eventuell noch Korrektur lesen lassen, da ich im Moment keinen fachkundigen Übersetzer bezahlen kann.)
  1. Einreichung der übersetzten Unterlagen beim ISGH. 

Wie gewöhnlich, werde ich alle Geschehnisse auf dieser Seite veröffentlichen. 

Ein Kommentar

  1. Pingback:Strafanzeige in Deutschland (Update 02-2020)

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