Strafanzeige in Deutschland— jetzt auf Landesebene

Nachdem ich — auf mehreren Kanellen — keine*n Anwalt/In finden konnte, der/die — mich — mit (oder ohne)  Budget (von 0€) — vertreten wollte, habe ich gestern (24.04.2020) persönlich, ohne anwältliche Vertretung einen Antrag beim Oberlandgericht in München gestellt zu Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gem. § 172 Abs. 1 StPO.

Mal sehen ob sie — basierend auf meine Erklärung — meinen persönlichen Antrag — entgegen den aktuellen Rechtlinien, bei der für einen Ermittlungserzwingungsverfahrens Anwaltszwang besteht  — annehmen und einen Ermittlungsverfahrens einleiten werden!

Wie gewohnt, werde ich hier über die weitere Entwicklung berichten.

Von dem Internationalen Gerichtshof habe ich — stand heute — noch keine neue Erkenntnisse/Informationen erhalten. 

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