Ich habe einen Bescheid vom Generalstaatsanwalt München (der auf F. 26.03.2020 datiert ist) am 30.03.2020 erhalten, mit dem mir mitgeteilt wird, dass meine Beschwerden:
- Gegen (vom 17.01.2020) der „versehentlich“ versendeten Verfügung vom 28.11.2019 (Siehe HIER) SOWIE
- Gegen die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft II (vom 20.02.2020) (Siehe HIER)
NICHT/KEINE Folge geleistet wird, spricht; die EINSTELLUNG meiner Strafanzeige gegen „Bemühungen mich in Menschenhandel, Kinderhandel und Kindesmissbrauch zu erzwingen“ (vom 20.09.2019) bleibt zunächst bestehen.
Als weitere Schritte muss ich Ermittlungs- und Klageerzwingungsverfahren einleiten.
Hierfür brauche ich jedoch die Unterstützung eines*r Rechtsanwalts/tin!!
Alle Rechtsanwälte, die ich bis jetzt kontaktiert habe, haben sich geweigert, mich zu unterstützen.
Was NUN??!! (Siehe mein APEL HIER)