Am Samstag erhielt ich den Beschluss des Bayerischen Oberlandgerichts in München, zu meiner Strafanzeigen gegen „Versuche mich in Kindermissbrauch und Menschenhandel zu erzwingen“ (beim Polizeipräsidium in München, sowie Polizeistationen in Weilheim in OB und Penzberg).
Auch DIESES MAL, im JUSTIZBEHÖRDE auf LANDESEBENE wird MIT den GLEICHEN METHODEN — wie in ALLEN EBENEN DAVOR — GEARBEITET!!!
MEINE STRAFANZEIGEn werden NICHT SO ANGENOMMEN, WIE ICH SIE ERSTATTE!!!
MEINE STRAFANZEIGE WIRD MIT REFERENZ auf „UNBEKANNT“ BETITELT— an STELLE VON VOLLSTÄNDIGEN NAMEN ALLER INVOLVIERTEN PERSONEN UND UNTERNEHMEN; wie ich von BEGINN AN GETAN HABE!!!
Eigentlich braucht man nach der ersten Seite gar nicht weiter zu lesen: DER BESCHLUSS IST IN DIESER FORM SOWIESO UNGÜLTIG!
Aktuell erstelle ich eine Verfassungsbeschwerde für den Bundesverfassungsgericht.
Über die weitere Entwicklung werde ich — wie gewöhnlich — hier im Blog berichten.
Mit den besten Grüßen,
Saliha
(Alle Datenangaben werden selbstverständlich — entsprechend unserer DGSV – Konformität — vertraulich behandelt.)