Nachdem sie meine erste Strafanzeige beim Internationale Gerichtshof in Den Haag (am 13.12.2019) bemängelt wurde, mit dem Hinweis, dass sowohl die Strafanzeige als auch die Anlagen in einer der Amtssprachen des ISG sein müssen, wurde gestern (am 30-03-2020) der Eingang meiner Strafanzeige (in einer der Amtssprachen) gegen „Versuchen beim in den Kindermissbrauch und Menschenhandel zu erzwingen“ beim Internationalen Gerichtshof in Den Haag bestätigt.
Über die weitere Entwicklung werde ich, wie gewöhnlich hier im Blog berichten.