Ich habe am 06.02.2020 vom Sozialamt Weilheim die Empfehlung bekommen, mir eine 2-Zimmer sozial bezuschusse Wohnung in Weilheim anzusehen — mit dem HINWEIS — dass ich, laut der Warteliste, „an der Reihe wäre eine 2Z-Wohnung zu bekommen“.
Ich habe mir die benannte Wohnung am 11.02.2020 angeschaut und unverzüglich meine Zustimmung für die Erhaltung der Wohnung (samt Mieter-Selbstauskunft) an die Wohnbau — mit Sendebestätigung — gesendet.
Da ich bis heute keine Rückmeldung seitens der Wohnbau erhalten habe, habe ich heute bei zuständige Ansprechpartnerin bei Wohnbau GmbH in Weilheim angerufen.
Am Telefon teilte mit die Fr. xxxx mit dass:
– Sie mich am vergangenen Freitag (28.02.20209) angerufen hätte um mir die unerfreuliche Nachricht mitzuteilen. (Ich habe jedoch weder auf mein mobiles noch auf das Festnetz Telefon Nachrichten erhalten.)
– Die benannte Wohnung wurde an einem anderen Interessenten vergeben.
Auf meine bitte mir eine schriftliche Mitteilung zukommen zu lassen, weigerte sie sich das zu tun.
Ebenso verhielt sie sich auf meiner Frage, nach welchen Kriterien die Wohnbau Wohnungen verteilt; sie weigerte sich, mir eine Antwort zu geben.
Später, hat sie mir doch eine kurze eMail-Nachricht zukommen lassen, dass die benannte Wohnung anderwertig vergeben wurde— JEDOCH OHNE jegliche BEGRÜNDUNG der Absage.
Als eine von der Wohnungslosigkeit unmittelbar betroffene, möchte ich die Grunde für die Ablehnung meines Antrages erfahren. (Ich bekomme im Moment 940,00 € ALG-II Unterstützung. Allein meine aktuelle 3Z-Wohnung kostet 860,00 €/Monat.)
Hierzu habe ich heute eine Aufforderung an dem Geschäftsführer der Wohnbau GmbH in Weilheim gesendet, die Ablehnung meines Antrages auf die vom Sozialamt vorgeschlagenen 2Z-Wohnung, zu begründen.
Auch bei der Erklärung der Entscheidung, die Wohnung an einem anderen Interessenten zu vergeben, läuft nicht nach „rechten Dingen“. Sowohl die Mitarbeiterin der Wohnbau als auch der Referent der Gemeinde/des Sozialamtes teilten mir mit, dass die Wohnbau GmbH über die Vergabe der Wohnung entscheidet. In den Geschäftsbedingungen der Wohnbau GmbH ist jedoch definiert, dass diese Entscheidung die Geminde/das Sozialamt trifft.
Auf meine Nachfrage über die genaue Vorgehensweise bei der Wohnungsverteilung habe ich bis heute (03-03-2020) noch keine Antwort erhalten.
Zu Huldigung der altbewährten, vieleorts praktizierten Ironie: Die benannte Wohnbau wirbt mit dem Slogan „FAIR und GUT WOHNEN“
Wie gewöhnlich, werde ich hier über die weitere Entwicklung meiner Odyssee gegen den von Regierungen, staatlichen Institutionen und Arbeitgebern organisierten Kindermissbrauch und Kinderhandel hier im Blog berichten.
(Aktuell bin ich weiterhin mit der Übersetzung des Manuskripts in die englische Sprache beschäftigt (es sing noch 15 Seiten übrig)— wie von dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag verlangt. Leider kann ich mir aus Kostengründen eine professionelle Übersetzung nicht leisten!)