Rückmeldung vom Internationalen StrafGerichsthof in Den Haag

Ich habe vorgestern, am, 13. Juli 2020 die Rückmeldung vom Internationale StrafGerichsthof in Den Haag erhalten!

INHALT:

– Rückmeldung vom ISGH

– Begründung ihrer Entscheidung

– Meine Widerlegung der fehlerhaften Entscheidung

– Resümee

RÜCKMELDUNG vom INTERNATIONALEN STRAFGERICHTSHOF 

Wie erwartet wurde mir mit dem Anschreiben mitgeteilt, dass meine Strafanzeigen gegen „Versuche mich in Kindermissbrauch und Menschenhandel zu erzwingen“ NICHT weiter VERFOLGT werden; dass kein Verfahren gegen den „von Regierungen und Arbeitgebern organisierten Kindermissbrauch und Menschenhandel“ eröffnet wird!

BEGRÜNDUNG ihrer ENTSCHEIDUNG

 Ihre Entscheidung begründen sie damit, dass meine Anschuldigungen (ANGEBLICH) außerhalb der Zuständigkeit des ISGH liegen (würden)!

Sie belehren mich dass:

A) der ISGH (und ihr Rom Status) „SEHR SPEZIFISCHE und SORGFÄLTIG DEFINIERTE ZUSTÄNDIGKEITEN und MANDATE“ hat und

B) dass, der ISGH aktiv werden kann „nur bei“: 

  • Schwerwiegenden Verbrechen, welche die weltweite (internationale) Gemeinschaft betreffen“,
  • Verbrechen gegen „die Menschlichkeit“ sowie
  •   Kriegsverbrechen

Übersehen jedoch — mit oder ohne Absicht — dabei, dass meine Beschwerden:

A) GENAU DIESE ART VON VERBRECHEN BETREFFEN

und

B) GENAU INNERHALB der ZUSTÄNDIGKEITEN des ISGH in Den Haag LIEGEN!

MEINE WIDERLEGUNG der FEHLERHAFTEN ENTSCHEIDUNG

Wie aus meiner 135 Seiten Aussage in Form eines Manuskripts eindeutig und unmissverständlich zu erkennen ist:

A) ALLE MEINE BESCHWERDEN ERFÜLLEN 90% der KRITERIEN von „VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT“

UND

B) Sie LIEGEN genau INNERHALB der ZUSTÄNDIGKEIT des ISGH!

Wo sonst, wenn es sich um:

a) „vorsätzliche Tötung“— auf internationalen Ebene;

c) „Versklavung— auf internationalen Ebene;

e) „Freiheitsentzug oder sonstige schwer wiegende Beraubung der körperlichen Freiheit unter Verstoß gegen die Grundregeln des Völkerrechts“— auf internationalen Ebene;

f) „Folter“— auf internationalen Ebene,

g) “ Vergewaltigung, sexuelle Sklaverei, Nötigung zur Prostitution, erzwungene Schwangerschaft, Zwangssterilisation oder jede andere Form sexueller Gewalt von vergleichbarer Schwere“— auf internationalen Ebene;

i) “ zwangsweises Verschwindenlassen von Personen“ — auf internationalen Ebene;

k) „andere unmenschliche Handlungen ähnlicher Art, mit denen vorsätzlich große Leiden oder eine schwere Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit oder der geistigen oder körperlichen Gesundheit verursacht werden“— auf internationalen Ebene, handelt!?

Ferner, diese Art von Drohungen gegen mich wurden:

  • Von Persönlichkeiten und Unternehmen veräußert, die nicht (nur) im gleichen Land leben und agieren, wie ich,
  • die international tätig sind
  • die international großen Einfluss haben;

UND

  •  sie wurden in Deutschland veräußert; das den ISGH anerkennt und den Rom Status ratifiziert hat!

RESÜMEE 

Wenn der Internationale StrafGerichsthof für solche Fälle nicht zuständig ist, für was ist sie denn zuständig?

Was bildet dann die Grundlage ihrer Existenz?

Was verleit ihr die Existenzberechtigung? Die Verfolgung von Kriminalität und Menschenrechtsverletzungen in Drittländer; die im Vergleich zu Ausmaß und Auswirkung der Verbrechen von Großmächten — die den ISGH gar NICHT ANERKENNEN — im weltweiten Maßstab kaum eine Rolle spielen?

Was für einen Sinn macht — und welche Ziele verfolgt — ein Internationale Judikation, wenn sie NICHT INTERNATIONAL, UNBEGRENZT und OHNE JEGLICHE HINDERNISSE (wie letztens seitens der USA) HANDELN KANN!?

Sie steckt offensichtlich in der gleichen Position, wie die UN und der UN-Sicherheitsrat, der aufgrund das Vetorechts der Länder, die MENSCHENRECHTE am massivstem VERLETZ handlungsunfähig IST! (Die anderen 134 Länder dürfen in ihrem Beobachter-Status  ihren Mund halten!)

Wozu existiert ein internationaler Strafgerichtshof „gegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen,“ und ein Welt-Sicherheitsrat „für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“, wenn sie ihre proklamierten Kernziele NICHT VERFOLGEN? (Oder nicht verfolgen können, weil sie so konzipiert sind, wie sie eben konzipiert sind!)

Wenn sie Ihre PROKLAMIERTEN Ziele nicht verfolgen, WAS VERFOLGEN sie dann?!

Oder beruht ihre Existenzberechtigung allein auf die TÄUSCHUNG von MILLIARDEN MENSCHEN; UND/ODER die UNTERSTÜTZUNG von INTERNATIONALEN KRIMINALITÄT, KRIEGE, VERTREIBUNG, HUNGERSNOT, GENOZID, MENSCHENHANDEL usw.?

Ich mache dasselbe Erfahrungen auf der internationalen Ebene, wie auch auf der nationalen Ebene!

Kein Wunder!

Es handelt sich um Personen, Organisationen und Unternehmen, die ALLE Länder der Welt — und MILLIARDEN MENSCHENLEBEN — beeinflussen!

Leider handelt es sich um Personen, Organisationen und Unternehmen, denen das Wohlergehen von Menschen — im besten Falle — EGAL ist; im schlimmsten Falle — was meine Odyssee belegt — handelt es sich um Menschen, die absichtsvoll gegen das Wohlergehen der Menschheit handeln! 

Ich werde (auch) GEGEN diese Entscheidung — wie hier dargelegt Widerspruch legen!

Über die weitere Entwicklung der Strafanzeigen in Deutschland/München und beim ISGH in Den Haag werde ich, wie gewöhnlich hier berichten.

Mit den besten Grüßen,

Saliha

Sie können gern über diesen Artikel und ihre eigene Erfahrungen mit Themen, die hier im Blog behandelt werden mit mir diskutieren

und

mich und meine Arbeit — aktiv, PERSÖNLICH oder durch SPENDEN— UNTERSTÜTZEN!

Mit herzliche Dank nehme ich jede Unterstützung an!

(Alle Datenangaben werden selbstverständlich — entsprechend unserer DGSV – Konformität — vertraulich behandelt.)

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