Verfassungsbeschwerde wird NICHT zu verfolgt— und mein Widerspruch

Inzwischen habe ich (am 01.04.2021) die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, meine „Verfassungsbeschwerde nicht zu verfolgen“ erhalten; dem ich (aufgrund eines Knöchelbruchs und anschließende langwierige Rückenprobleme; hierzu mehr in einem gesonderten Artikel) am 15.09.2021 — entgegen des Hinweises, dass „der Beschluss“ „endgültig und unanfechtbar ist“ —, widersprochen habe; da ich (A) der Überzeugung bin, dass die ganze Prozedere — so wie bei allen juristischen Instanzen davor — entgegen den  Gesetzesvorlagen laufen und (B) davon ausgehe, dass Deutschland (wie unermüdlich propagiert) ein Rechtstaat ist. Sollte, sich herausstellen, dass das nicht der Fall ist, ist es höchste Zeit diese Situation zu ändern!

Meine Rückmeldung.

Ob, außer meinem bisherigen Beschwerdeweg (hinsichtlich der Vereitelung meiner Strafanzeigen gegen Einflussreiche Kinderschänder) über die:

(Für Details siehe Seite „DokumenÜbersicht“)

… noch weitere Wege und Optionen möglich gewesen wären/möglich sind, kann ich (im Moment) nicht beurteilen, da ich keine Juristin bin: (Ideen/Empfehlungen nehme ich gerne an!)

Alle Juristen, die ich im Verlauf der Jahre aufgesucht habe, haben sich, mit unterschiedlicher Begründung, meine Gesuche abgelehnt.

Z.B. 

  1. Diese Rechtsanwaltskanzlei in Garmisch-Partenkirchen: Die meine Gesuche ablehnten, mit der Erklärung, dass sie „kaum Aussichten auf Erfolg erkennen können“;
  1. Dieser Rechtsanwalt in Murnau, der — mit der Erklärung dass er „sich nicht vorstellen kann, dass diese „bekannte“, „erfolgreiche“ und „sehr beschäftigte“ Menschen überhaupt nötig und Zeit haben sich mit Menschenhandel zu beschäftigen“ — auch sich weigerte mich zu vertretten.
  1. Oder dieser Rechtsanwalt in München: Er lehnte eine Vertretung ab, mit der Begründung, dass er „— mit „solchen dürftigen“ Beweisen, gegen solche bekannte Persönlichkeiten — nicht zu Zielscheibe von Verspottung werden und den Ruf seiner Kanzlei nicht beschädigen möchte“. (Inzwischen, ab 2019 wurde diese Kanzlei von anderen Anwälten übernommen.)
  1. Zu guter Letzt habe ich auch eine Anzeige bei dem online Portal Advocadd annonciert:

Auf meiner Anzeige hat sich ein Rechtsanwalt für Strafrecht gemeldet; der von mir — trotz Rechtsschutzversicherung —…

JEDOCH mit einigen „linken“ Versuchen (z.B. ANGEBLICH fehlenden Unterlagen: (die ich, wie gewünscht versendet hatte (siehe Bild davor):

Oder mit Verweigerung sich die Details und das Manuskript (als meine Ansage der Strafanzeige) auf meiner Webseite anzuschauen, mit der Erklärung, dass meine Webseite „unsicher“ sei (auch nachdem ich ihm versichert habe, dass meine Seite sicher ist).

… eine Vorauszahlung von ca. 1000 € verlangte, UM überhaupt eine Einschätzung der Erfolgsaussichten zu machen; und somit OHNE sich auf eine endgültige Zustimmung oder Ablehnung festzulegen.

Auf solche Abzocke-Angebote falle ich — nach so vielen Erfahrungen — selbstverständlich nicht rein.

Aus diesen Erfahrungen heraus, blieb mir nichts anders übrig, als — nach meinem besten Wissen und Gewissen — persönlich die juristischen Wege zu beschreiten.

Hiermit verbunden mein Appel: Sollte ein*e Anwalt*In zufällig von diesem Appel erfahren und sich bereitstellen mich auf mit diesem Fall zu begleiten, beraten, vertreten, darf er/sie gerne bei mir melden. Ich würde mich sehr freuen, unter fachlicher Begleitung diesen außerordentlichen Weg zu beschreiten. 

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