Am 14.Sept.2020 erhielt ich die Ablehnung meines Widerspruchs gegen dem Beschluss-I des Internationalen Gerichtshofes, meine Strafanzeigen nicht zu verfolgen.
Interessant das Sendedatum, dieses Beschlusses/Ablehnung: Sie wurde — via eMail — GENAU an dem Tag gesendet, als ich bei der Deutschen Post über die Gründe der Zurücksendung der Originale meines Widerspruches-I gegen dem Beschluss-I des ISGH recherchiert habe!